Was ist – einfach ausgedrückt – die Grundstruktur des Systems in den VAE bezüglich Unternehmen (Freizone oder Offshore), die von ausländischen Investoren betrieben werden und die keine Staatsangehörigen der VAE sind, und wie sieht der Betrieb dieser Unternehmen aus?
Grundprinzipien der ausländischen Investoren gewährten Anreize
Das Freizonensystem wurde auf eine bestimmte Art „eingerichtet“, um ausländischen Investoren (nicht-VAE-Bürgern) ihre Aktivitäten zu erleichtern und Anreize zu schaffen, um (1) in Dubai und dafür vorgesehenen Freizonen operierende Unternehmen zu gründen, wobei diese Freizonen eine einmalige Infrastruktur bieten und (2) Investoren und ihrem ausländischen Personal mehrjährige Aufenthalts-Visa zu gewähren. ABER gleichzeitig wird der lokale Markt in vernünftiger Weise vor einer plötzlichen überwältigenden „Invasion“ durch Ausländer geschützt, die derzeit international, mit anderen Unternehmen in ihrer Freizone, anderen VAE-Freizonen sowie Freizonen allgemein frei handeln können.
Vor diesem Hintergrund IST es möglich in den VAE Handel zu treiben, jedoch unter gewissen Bedingungen. Entweder über eine GmbH (limited liability company) in den VAE mit 51 % örtlichen Anteilen (die jedoch so strukturiert werden kann, dass die örtliche Partei keine Managementrechte hat und praktisch eingeschränkte Dividenden erhält) ODER durch einen lokalen Handelsvertreter (nicht empfohlen) ODER einem Servicevertreter für professionelle Unternehmen (empfohlen).
Dies soll – verständlicherweise – der Infrastruktur, den Unternehmen und dem Humankapital vor Ort genügend Zeit zur Entwicklung geben, um gleichwertig mit Ausländern konkurrieren zu können, bevor sich die örtliche Wirtschaft vollständig oder zumindest teilweise öffnet. Jedes Jahr werden bedeutende Schritte in dieser Richtung unternommen (kürzlich wurde der Besitz von Grundstücken durch Ausländer in dafür vorgesehenen Gebieten sowie andere bedeutende Initiativen genehmigt).
Gesetze und Verordnungen in den VAE für Unternehmen ausländischer Investoren
In allen 7 Emiraten gilt jetzt ein Bundesrecht, welches an Stelle des „inländischen“ Rechts der jeweiligen Emirate trat. Außerdem gibt es in jedem Emirat Freizonen, die ihre eigenen Gesetze und Verordnungen haben, die sich von den Gesetzen der VAE unterscheiden können (auch zwischen den Freizonen gibt es Unterschiede, wenn sie auch viele Gemeinsamkeiten aufweisen), da sie so strukturiert sind, um Ausländern ihre Geschäftstätigkeiten zu erleichtern. Zum Beispiel in DIFC (Dubai International Financial Centre – der Freizone für Finanzdienstleistungen) wurde als geltendes Recht das englische Recht eingeführt, um diese Aktivitäten zu erleichtern!
Zulässige Arten von Aktivitäten
Die VAE unterscheiden sich diesbezüglich von Malta oder Zypern, wo der Gesellschaftsvertrag / die Gesetze viele Aktivitäten in EINEM Unternehmen zulassen. Die Zulassung der Aktivitäten für jedes oben genannte Unternehmen ist wie folgt:
(a) Für ein Freizonen-Unternehmen muss EINE PERSON EINE HANDELSZULASSUNG für JEDE Aktivität einholen, z. B. Beratung ODER Handel, etc., und das Halten von Aktien sowie die Beteiligung an Ventures ist gestattet.
(b) Bei Offshore-Unternehmen sind viele Aktivitäten für ein Unternehmen gestattet
Beschränkte Aktivitäten für Offshore sind:
- Finanzen – Luftfahrt – Medien – Edelmetalle- Öl und Gas
Zulässig sind folgende Aktivitäten:
- Unternehmens- und Managementberatung
- Allgemeiner Handel
- Holdingunternehmen und Halten von Aktien in anderen Unternehmen in den VAE oder außerhalb
- Handel (muss spezifiziert werden)
- Eigentum von Grundbesitz
Buchführung, Steuern, Wirtschaftsprüfung
Offshore-Unternehmen müssen Geschäftsbücher führen und Jahresabschlüsse erstellen, jedoch sind keine geprüften Jahresabschlüsse erforderlich.
Freizonen-Unternehmen müssen Geschäftsbücher führen sowie Jahresabschlüsse UND geprüfte Jahresabschlüsse erstellen.
Investitionsbeschränkungen
Der Islam verbietet das Glücksspiel in jeder Form. Folglich sind Derivate, Terminkontrakte, Optionen und Futures verboten. Andere verbotene Praktiken umfassen: Leerverkäufe, Margen und Handel durch „Scalping“. Der Tageshandel gilt als mit dem „Maisir“ verwandt. Börsenfähige Wertpapiere haben im allgemeinen einen Abrechnungszeitraum von mehreren Tagen, währenddessen die zugrunde liegenden Instrumente noch nicht im Namen des Käufers registriert sind, auch wenn sie schon abgerechnet sind. Da Tageshändler nicht auf die Abrechnung warten, nutzen sie eine Art „Kreditpuffer“, der ihnen von ihrem Broker zur Verfügung gestellt wird. [3] Tageshändler greifen auch sehr oft auf ein Einschusskonto zurück, um ihre Handelsaktivitäten zu finanzieren.
Die Zahlung oder der Erhalt von Zinsen gelten als Wucher und ungerecht. Schulden werden ebenfalls missbilligt, daher sind Investitionen in Unternehmen mit hohem Fremdkapitalanteil inakzeptabel. Fonds können keine festgelegten oder garantierten Kapitalrenditen zahlen. Anstatt auf Kreditaufnahme beruht das islamische Finanzwesen auf der Aufteilung des Eigentums der Vermögenswerte und somit des Risikos und der Profite/Verluste. Unternehmen, die in verbotene Geschäftsaktivitäten involviert sind, können daher nicht an der Shariah-Fondsstrategie teilnehmen. Verbotene Geschäftsaktivitäten können sich auf Lebensmittel (Produktion und Verkauf alkoholischer Getränke einschließlich Bars und Restaurants, Produkte aus Schweinefleisch, Tabak), Glücksspiel (Casinos, Online-Glücksspiele, Wetten, Lotterieprogramme), erwachsenen-orientierte Aktivitäten (Video, Magazine, Online-Material, Strip-Clubs), zweifelhafte, unmoralische und illegale Handelstätigkeiten (Prostitution, Drogen) beziehen.
Können FZ- oder VAE-Offshore-Unternehmen innerhalb der VAE Handel betreiben oder Aktien an anderen VAE-Unternehmen halten? Welche Restriktionen gibt es?
Unternehmen mit Handels- oder Industriezulassungen können nur innerhalb der Freizone oder im Ausland Geschäfte tätigen.
Um ihre Produkte in den VAE zu verkaufen, sollten diese
(a) einen offiziellen VAE-Vertreter beauftragen. Normalerweise werden 5 % Abgaben für den „Export“ innerhalb der VAE erhoben. Jedoch können Dienstleistungen und Produkte von und innerhalb der VAE ohne einen VAE-Vertreter bezogen werden.
ODER
(b) man gründet eine VAE-LLC (Limited liability company / GmbH), die allerdings zu 51 % von einem lokalen Anteilseigner gehalten werden muss – dies kann eingerichtet werden, allerdings werden für diesen lokalen „Sponsor“ Gebühren fällig
VAE-Freizonen-Unternehmen in einer Freizone können mit Unternehmen innerhalb dieser Freizone, mit Unternehmen in anderen Freizonen innerhalb der VAE UND international mit ausländischen Unternehmen Handel treiben, jedoch nicht innerhalb der VAE (außerhalb der Freizonen) oder mit in den VAE ansässigen Personen.
VAE-Offshore- und Freizonen-Unternehmen können Aktien von anderen Freizonen- oder Offshore-Unternehmen der VAE halten.
VAE-Offshore-Unternehmen können international Handel treiben, jedoch nicht innerhalb der VAE oder mit in den VAE ansässigen Personen.
Wichtig – Beschränkungen:
Die Beschränkungen für VAE-Offshore- und Onshore- / Freizonen-Unternehmen GELTEN NICHT für deren ausländischen Niederlassungen, die nicht den Verordnungen der VAE unterliegen und somit frei gemäß den Gesetzen des jeweiligen Landes operieren können!