Die VAE haben mit verschiedenen Ländern Steuerabkommen geschlossen, von denen einige für die Steuerplanung sehr wertvoll sind.
Offshore-Unternehmen haben keinen Zugang zu diesen Abkommen, im Gegensatz zu Freizonen-Unternehmen (die steueransässig sind).
Die von den VAE unterzeichneten Steuerabkommen haben aus der steuerlichen Perspektive der VAE allerdings wenig Bedeutung, da die Höhe der Steuerpflicht in den VAE festgelegt ist.
Die in den VAE bezahlten Steuern können im Heimatland des ausländischen Unternehmens als steuermindernd angerechnet werden, abhängig vom jeweiligen Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen sowie dem nationalen Steuerrecht.
Die Vereinigten Arabischen Emirate haben mit folgenden Ländern Steuerabkommen geschlossen:
- Algerien
- Frankreich
- Mongolei
- Sri Lanka
- Armenien
- Georgien
- Indonesien
- Sudan
- Österreich
- Deutschland
- Marokko
- Syrien
- Aserbaidschan
- Griechenland
- Mosambik
- Tadschikistan
- Weißrussland
- Indonesien
- den Niederlanden
- Thailand
- Belgien
- Irland
- Neuseeland
- Tunesien
- Bosnien-Herzegowina
- Italien
- Pakistan
- Türkei
- Bulgarien
- Kasachstan
- Philippinen
- Turkmenistan
- Kanada
- Korea
- Polen
- Ukraine
- China
- Libanon
- Portugal
- Usbekistan
- Zypern
- Luxemburg
- Rumänien
- Venezuela
- Tschechische Republik, Malaysia
- Seychellen
- Vietnam
- Ägypten
- Malta
- Singapur
- Jemen
- Finnland
- Mauritius
- Spanien